- Saldierungsverbot
- ⇡ Verrechnungsverbot.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Saldierungsverbot — Das Saldierungsverbot aus § 246 Abs. 2 HGB ist eine Vorschrift für die bilanzielle Rechnungslegung. Posten der Aktivseite einer Bilanz dürfen nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden. In der Gewinn und Verlustrechnung dürfen… … Deutsch Wikipedia
Verrechnungsverbot — Saldierungsverbot; Grundsatz, nach dem in der Bilanz Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite (namentlich Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten) und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden sollen (§ 246 II HGB).… … Lexikon der Economics
Aufzeichnungspflicht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Belegjournal — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Buchführungspflicht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Derivative Buchführungspflicht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Doppelte Buchhaltung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Fehlbuchung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Hauptbuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Kassenabschluss — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia